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Allgemeine Geschäftsbedingungen
fly-to-cebu (im folgenden f2c
genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner
Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen),
sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B.
Hotelübernachtungen, Mietwagen) auf. Im Falle einer Buchung kommt
der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich
zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden
Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere
Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die
Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf
die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger,
Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese
Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur
Anwendung gelangen.
1. Vertragsabschluss
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige
touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per
Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer
schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder
persönlichen Buchung durch d2c kommt zwischen Ihnen und f2c ein
Vermittlungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch
das f2c kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über
Online-Dienste erfolgen.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich,
für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung
des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier
aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten
für alle Reiseteilnehmer.
Die vertragliche Pflicht von f2c ist die ordnungsgemäße
Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der
gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der
gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von
f2c.
2. Haftung von f2c als Vermittler
Die Angaben über vermittelte
Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen
Leistungsträger f2c gegenüber, sie stellen keine eigene
Zusicherung von f2c gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Die Haftung
von f2c erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen
Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung
von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information
des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung
von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und
vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. F2c haftet nicht für die
Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der
Reiseveranstalter/Leistungsträger.
3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung
zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass bis zu 100 % des
Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Vorgaben:
Bis zu 4 Wochen vor
Reiseantritt
- 40 % des Gesamtpreises
Bis zu 3 Wochen vor
Reiseantritt
- 60 % des Gesamtpreises
Bis zu 2 Wochen vor
Reiseantritt
- 80 % des Gesamtpreises
Bis zu 1 Woche vor
Reiseantritt
- 90 % des Gesamtpreises
Ab 1 Tag vor
Reiseantritt
- 100 % des Gesamtpreises
Storno und Umbuchungen können nur über f2c erfolgen. Der Rücktritt kann per Email erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per Einschreibebrief an
fly-to-cebu, Heiko Schubert, Schwarzwaldstr. 54 in 79194 Gundelfingen
zu senden. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als
Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages
erfolgen.
4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der
Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner
gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt f2c Ihnen
über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft
Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden
können. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der
Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen
aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren
Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder
Fehlinformation von f2c bedingt.
Soweit von f2c zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte
erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher
Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft
vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.
F2c haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Anmeldende/Reisende f2c nicht mit der Besorgung beauftragt hat.
5. Zahlung
Bei allen von f2c vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die
Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der
Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei
Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung
der Unterlagen erfolgen.
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese
fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert
angegeben.
Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die
Ticketausstellung. Bei Terminen die bei der Buchung über 21 Tage
in der Zukunft liegen ist die Zahlungsfrist 3 Tage
(einschließlich Sonn. und Feiertagen). Bei Abflugtermine
innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag
bzw. nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als
Bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung vorliegen.
Oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.
Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw.
Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung
gestellt.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
6. Pflichten des Kunden
Wir weisen Sie darauf hin, dass die
Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften besondere Pflichten
des Kunden begründen, insbesondere die Einhaltung der
Eincheckzeiten (Zeitpunkt des Eintreffens am Flugschalter) sowie,
insbesondere bei Sonder -und Charterflügen, die Pflicht, sich
Rück -und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb
einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.
Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des
Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs, ohne Anspruch
auf (Teil-) Rückerstattung des Flugpreises.
Bei Gepäckverlust oder Gepäckschaden
ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige
Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne dies droht der
Verlust von Ersatzansprüchen.
7. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der
Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet f2c
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache
Fahrlässigkeit haftet f2c nur, sofern es für seine
Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und
eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall
ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.
8. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist der Sitz von f2c
fly-to-cebu - Heiko Schubert, Schwarzwaldstr. 54 - 79194
Gundelfingen
Tel.: 0761-5853049
e-mail:
webmaster@fly-to-cebu.com
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